Für Ihre Ansprüche im Einsatz.
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Mit uns Ihr Geld zurückbekommen

Das Verkehrsrecht ist komplex und vielschichtig, so dass Ihre individuelle Situation einer kompetenten Hilfestellung bedarf. Wir kümmern uns um Ihre Belange Im Verkehrsunfallrecht, Autokauf und und sorgen so, dass Sie zu ihrem Recht kommen. Durch rechtlichen Beistand erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen Sie vor und außerhalb des Gerichts.

Sind Sie an einem Unfall nicht schuld, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten erstatten!

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Dann melden Sie sich gerne bei uns mit einer kurzen Schilderung Ihres Falls über das unten stehende Kontaktformular. Geben Sie bitte  Folgendes an: Reisedauer, Reisepreis, Arten und Dauer des Mangels. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

 

 

Mehr zum Thema

Die lange Abwicklung des schnellen Unfalls

Im Jahr 2021 gab es circa 2,3 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Neben dem ersten Schock trifft die Unfallbeteiligten dann häufig ein langes juristisches Nachspiel. Behörden, Gerichte, Versicherungen, Gutachter: alle sind beteiligt im Jura-Karussell der Unfallabwicklung. Doch wie steht es? Zahlreiche Gesetze bestimmen das komplexe Verhältnis von Rechten und Pflichten.

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Verkehrsrecht – was ist das alles?

Das Verkehrsrecht bezeichnet alle gesetzlichen Regelungen, die den Verkehr betreffen. Ziel ist der funktionstüchtige und sichere Verkehrsfluss. Es umfasst alle rechtlichen Fragen des Autokaufs über die Abwicklung von Unfällen und Verkehrsstraftaten sowie Ordnungswidrigkeiten bzw. Straßenverkehrsregeln. Es gibt eine ganze Bandbreite an Vorschriften aus dem öffentlichen und privaten Recht. Wesentliche Gesetze sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). So lässt sich das Rechtsgebiet in folgende Bereiche aufteilen, die die relevanten alltäglichen Probleme abdecken

  • Verkehrszivilrecht, insb. das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsversicherungsrecht:
  • Recht der Fahrerlaubnis
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
  • Wir vertreten Sie nicht bei strafrechtlichen Angelegenheiten, wir empfehlen Ihnen dort einen Anwalt zu kontaktieren, der rein aufs Strafrecht spezialisiert ist. Wir was wir können und was nicht!

 

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Fahrerlaubnisrecht

Die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis ist Sache der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Einige Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände können mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sanktioniert werden. Dabei ist etwa auch die Schwere des Verstoßes (etwa Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung) oder ob der Beschuldigte auf den Führerschein beruflich angewiesen ist, zu berücksichtigen. Daneben führt das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (KBA) Punkte im Fahreignungsregister auf. 

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Unfallregulierung

Mit der Unfallregulierung ist die Abwicklung eines Unfalls gemeint. Hierbei ist fraglich, wer welche Ansprüche hat. Da in Deutschland die Halter eine KFZ-Haftpflichtversicherung vor der Zulassung des Fahrzeugs abschließen müssen, werden Personen und Sachschäden und weitere Schäden von den Versicherungen übernommen. Maßgeblich dafür, welche Versicherung haftet, ist, wer den Unfall verschuldet hat.

Häufig nimmt die Versicherung vom Unfallverursacher Regress: das heißt, dass sie von ihm die Haftsumme zurückgezahlt haben möchte, die die Versicherung dem Unfallopfer vorgestreckt hat. Wichtig ist, welcher Maßstab an Verschulden (ob vorsätzlich oder fahrlässig, als Trunkenheitsfahrt etc.) dem Unfallverursacher vorzuwerfen ist. Auch Fragen der Selbstbeteiligung sind bei der Unfallregulierung in Verbindung mit den Versicherungen ein häufiges Thema.

Um bei der Schadensregulierung keine Nachteile zu bekommen, dokumentieren Sie den Unfall ausführlich. Sammeln Sie Beweise, wie Unfallfotos und Zeugenaussagen. Sie sind verpflichtet, Personalien und Versicherungsinformationen zu nennen. Erfragen Sie diese auch vom Unfallgegner. Sagen Sie sonst nichts. Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Alles kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Bei Personenschäden oder Sachbeschädigung ist die Polizei zu rufen. Dabei sind auch indirekte Schäden, wie gegebenenfalls Behandlungskosten, verminderte Erwerbsfähigkeit, merkantiler Minderwert der Unfallwagen oder erhöhte Versicherungskosten gemeint.

Gerne übernehmen wir die Schadensregulierung. Wir wickeln den Unfall mit Ihrer Versicherung und der des Unfallgegners ab. Auch bei einer Teilkaskoversicherung setzen wir Ihr „Quotenvorrecht“ durch, damit Sie keine Sanktionen befürchten müssen. Etliche Feinheiten, wie die Auswahl des Gutachters, die Reparatur durch eine Fachwerkstatt oder der Umfang der Folgekosten können kompliziert werden. Im Zweifel setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch, wenn der Unfallgegner nicht zahlt. Von der Tankfüllung über die Gutachter- bis zu Arzt- und Therapiekosten vertreten wir Sie als Anwälte vor und außerhalb des Gerichts.

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Ihnen oder dem Unfallgegner ist ein Sachschaden entstanden? Die Versicherung zahlt nicht? Sie möchten Schmerzensgeld und Schadensersatz?

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Bußgeldsachen

Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen? Sie haben den Mindestabstand nicht eingehalten oder es droht ein „Knöllchen“? Wichtig ist: Auch bei Ordnungswidrigkeiten müssen Sie sich selbst nicht belasten. Außer der Personalien müssen sie sich nicht äußern. Halten Sie Rücksprache mit uns als Anwälten. Was Ihnen bei Ordnungswidrigkeiten droht, richtet sich nach dem jeweils aktuellen Bußgeldkatalog. Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Oft geschehen Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen, wenn die „Blitzer“ unsachgemäß eingestellt sind. Hierdurch sparen sie nicht nur Geld, sondern auch Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER). Wenn aufgrund der Bußgeldkatalogverordnung (BKAT VO) der Entzug der Fahrerlaubnis droht und Sie auf Ihr Fahrzeug beruflich oder gesundheitlich angewiesen sind, kann dies ärgerlich sein.

Wir prüfen die Bußgeldbescheide umfassend. So können wir Ihnen eine Einschätzung geben, ob sich ein Einspruch lohnt. Aus der Berufserfahrung wissen wir, dass ein Bruchteil einer Sekunde den Unterschied zwischen Fahrverbot und einem einfachen Rotlichtverstoß machen kann. Wenden Sie sich innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist an uns. So können wir für Sie fristgerecht im Bußgeldverfahren vertreten.

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Verkehrsvertragsrecht

Gewährleistungsansprüche bei meinem „Gebrauchten“? Mängel, die mir der Verkäufer verschwiegen hat? Unfall bei Probefahrt: Wer haftet?

Beim Autokauf, ob gewerblich oder privat, ob Neuwagen oder gebraucht, stellen sich immer wieder neue Fragen. Hierbei ist es ratsam, sich rechtlich auf der sicheren Seite zu wissen. Als Kanzlei arbeiten wir mit versierten Sachverständigen zusammen. Wir klären technische Fragen auf und können so Ansprüche gerichtlich für Sie geltend machen. Aber auch außerhalb des Gerichts vertreten wir Sie gern. Nach einer Beratung können wir eine Einschätzung der Rechtslage geben. Wir übernehmen auf Wunsch weitere Korrespondenz und Verhandlungen in Ihrem Namen mit Händlern, Versicherungen oder Dritten. So setzen wir Ihre verkehrsvertragsrechtlichen Gewährleistungsansprüche durch. Auch als gewerblicher Händler gestalten wir für sie Musterformulare für Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Stets orientiert an neuester Rechtsprechung, sind Sie auf der rechtlich abgesicherten Seite.

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Wir arbeiten am Puls der aktuellen Rechtsprechung

Über das Verkehrsrecht wird bei Gericht immer wieder neu auf das Schärfste gestritten. Dabei müssen Klassiker, wie Knöllchen bei Parkverstößen, Punkte, Flensburger Fahreignungsregister (FAER) oder Probleme beim Autokauf stets geprüft werden, weil sich der Verkehr und die Verkehrsmittel ständig weiterentwickeln.

Demnach entschied der Bundesgerichtshof (BGH) letztes Jahr, dass auch die Bedienung des fest installierten Touchscreens dem Handyverbot unterliegt. Gerade große Displays der neuesten Fahrzeugmodelle verleiten über die sekundenschnelle Bedienung hinaus und werden zum kostspieligen Einfallstor für den Bußgeldkatalog. Ebenso kann eine kurze Fahrt abends mit dem Scooter Folgen haben: Punkte in Flensburg wegen Trunkenheit am Steuer oder Nötigung von Fußgängern. Die Promillegrenze der Autofahrer ist nach dem BGH auch beim Fahren mit E-Scootern anwendbar. 

Bei allen Fragen rund um das Verkehrsrecht beraten wir sie umfassend und kompetent.

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Unsere Tätigkeit für Sie

Das Verkehrsrecht ist komplex und vielschichtig, so dass Ihre individuelle Situation einer kompetenten Hilfestellung bedarf. Gerade wenn Sie von Ihrem Führerschein oder auf Ihren PKW angewiesen sind, ist eine kompetente Vertretung essentiell. Wir als Anwälte für Verkehrsrecht helfen Ihnen. Wir kümmern uns um alle Belange des Verkehrsrechts und sorgen so, dass Sie zu ihrem Recht kommen. Durch rechtlichen Beistand erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen Sie vor und außerhalb des Gerichts.

Unsere Tätigkeiten umfassen dabei folgende Leistungen:

  • Unfallregulierung
  • Beratung
  • Schmerzensgeld erstreiten
  • Bußgeldsachen
  • Erfolgseinschätzung
  • Vertretung in Bußgeldverfahren
  • Verkehrsvertragsrecht
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Kaufvertrag & AGB
  • Schadensregulierung
  • Versicherungskontakt

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Die Kosten unserer Tätigkeit

Die Kosten unserer Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches Sie mittels dieses Rechners des Deutschen Anwaltvereins nachvollziehen können. Maßgeblich ist die Höhe des Streitwerts und der zeitliche Aufwand.

Haben Sie einen Unfall nicht verschuldet, hat die gegnerische Haftpflicht Ihre Kosten zu ersetzen.

Im Falle einer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage gerne für Sie!