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Kanzlei Hotes - Die Kanzlei für Ihr Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Köln

Ich helfe schnell und unkompliziert mit meiner kostenlosen Ersteinschätzung

Die zeitaufwändige Abwicklung eines unkomplizierten Unfalls

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland etwa 2,3 Millionen Verkehrsunfälle erfasst. Nach dem ersten Schock stehen die Unfallbeteiligten oft vor einem langwierigen rechtlichen Prozess. Dabei sind verschiedene Akteure involviert, wie Behörden, Gerichte, Versicherungen und Gutachter. Gemeinsam bilden sie ein komplexes Netzwerk für die Abwicklung von Unfällen im Bereich des Rechts. Dieses komplexe Zusammenspiel von Rechten und Pflichten wird durch zahlreiche Gesetze geregelt.

Verkehrsrecht – Was beinhaltet es?

Das Verkehrsrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die den Verkehr betreffen. Das Ziel ist ein funktionsfähiger und sicherer Verkehrsfluss. Es behandelt alle rechtlichen Fragen rund um den Autokauf, die Abwicklung von Unfällen, Ordnungswidrigkeiten und Straßenverkehrsregeln. Dabei gibt es eine Vielzahl von Vorschriften aus dem öffentlichen und privaten Recht. Zu den wesentlichen Gesetzen gehören das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Rechtsgebiet kann in folgende Bereiche unterteilt werden, um die relevanten alltäglichen Probleme abzudecken:

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht 
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsversicherungsrecht
  • Recht der Fahrerlaubnis
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Als erfahrener Rechtsanwalt unterstütze ich Sie gerne bei allen Fragen und Problemen im Bereich Verkehrsrecht.

Recht der Fahrerlaubnis

Die Entscheidung über die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis obliegt der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten kann als Sanktion der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen. Dabei müssen unter anderem die Schwere des Verstoßes, wie beispielsweise die Geschwindigkeitsüberschreitung, sowie die berufliche Abhängigkeit des Beschuldigten vom Führerschein berücksichtigt werden. Zudem führt das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (KBA) ein Fahreignungsregister, in dem Punkte eingetragen werden. Bei einer hohen Anzahl an Punkten oder wiederholten Vergehen kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, um die Fahrerlaubnis zu überprüfen und gegebenenfalls zu entziehen.

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder Ihnen eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) droht, kann dies im Alltag lästig sein, vor allem wenn Sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Als Rechtsanwalt sorge ich dafür, dass Ihre Lebensqualität erhalten bleibt und bereite Sie auf eine MPU vor.

Regulierung von Verkehrsunfällen

Mit der Abwicklung eines Unfalls befasst sich die Unfallregulierung. Hierbei wird geklärt, welche Ansprüche bestehen. In Deutschland sind Fahrzeughalter dazu verpflichtet, vor der Zulassung ihres Fahrzeugs eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Personen- und Sachschäden sowie weitere Schäden. Entscheidend dafür, welche Versicherung haftet, ist, wer den Unfall verursacht hat.

Häufig verlangt die Versicherung vom Unfallverursacher Schadenersatz: Sie möchte von ihm den Betrag zurückerstattet haben, den sie dem Unfallopfer vorgestreckt hat. Dabei ist es wichtig, welches Verschuldensniveau dem Unfallverursacher vorgeworfen werden kann (vorsätzlich oder fahrlässig, wie zum Beispiel bei Trunkenheitsfahrten). Auch Fragen zur Selbstbeteiligung sind bei Unfallregulierungen mit Versicherungen häufige Themen.

Um keine Nachteile bei der Schadensregulierung zu haben, ist es ratsam, den Unfall ausführlich zu dokumentieren. Sichern Sie Beweise wie Unfallfotos und Zeugenaussagen. Sie sind verpflichtet, Ihre Personalien und Versicherungsinformationen anzugeben. Fragen Sie auch den Unfallgegner nach diesen Informationen. Sagen Sie ansonsten nichts. Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Alles, was Sie sagen, könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Bei Personenschäden oder Sachbeschädigungen sollte die Polizei gerufen werden. Dabei sind auch indirekte Schäden wie Behandlungskosten, Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit, Wertminderung des Fahrzeugs oder erhöhte Versicherungskosten gemeint.

Gerne übernehme ich die Schadensregulierung für Sie. Ich kümmere mich um die Abwicklung des Unfalls mit Ihrer Versicherung und der des Unfallgegners. Auch bei einer Teilkaskoversicherung setze ich Ihr „Quotenvorrecht“ durch, damit Sie keine Sanktionen befürchten müssen. Viele Details, wie die Auswahl des Gutachters, die Reparatur in einer Fachwerkstatt oder der Umfang der Folgekosten können kompliziert werden. Im Zweifelsfall setze ich Ihre Ansprüche vor Gericht durch, falls der Unfallgegner nicht zahlen möchte. Vom Tanken über Gutachterkosten bis hin zu Arzt- und Therapiekosten vertrete ich Sie als Rechtsanwalt vor und außerhalb des Gerichts.

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt? Dabei ist entweder Ihnen oder dem Unfallgegner ein Sachschaden entstanden? Doch die Versicherung verweigert die Zahlung? Sie möchten Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen?

Verfahren im Zusammenhang mit Bußgeldern

Ihnen wird vorgeworfen, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Rotlichtverstoß begangen zu haben? Sie haben den Mindestabstand nicht eingehalten oder es droht Ihnen ein Bußgeld? Es ist wichtig zu wissen: Auch bei Ordnungswidrigkeiten müssen Sie sich nicht selbst belasten. Außer Ihren Personalien müssen Sie keine Angaben machen. Nehmen Sie Kontakt zu mir als Rechtsanwalt auf. Was Ihnen bei Ordnungswidrigkeiten droht, hängt von den gegenwärtigen Bußgeldvorschriften ab. Jedoch ist nicht jeder Bußgeldbescheid rechtens. Oftmals treten Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen auf, wenn die „Blitzer“ unsachgemäß eingestellt sind. Damit können Sie nicht nur Geld, sondern auch Punkte in Flensburg sparen. Wenn aufgrund der Bußgeldkatalogverordnung (BKAT VO) der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis droht und Sie auf Ihr Fahrzeug beruflich oder aus gesundheitlichen Gründen angewiesen sind, kann dies ärgerlich sein.

Ich prüfe die Bußgeldbescheide umfassend, um Ihnen eine Einschätzung zu geben, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Aus meiner Berufserfahrung weiß ich, dass ein Bruchteil einer Sekunde den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem einfachen Rotlichtverstoß ausmachen kann. Wenden Sie sich innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist an uns. So kann ich Sie fristgerecht im Bußgeldverfahren vertreten.

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt? Dabei ist entweder Ihnen oder dem Unfallgegner ein Sachschaden entstanden? Doch die Versicherung verweigert die Zahlung? Sie möchten Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen?

Verkehrsvertragsrecht

Gewährleistungsansprüche bei meinem „Gebrauchten“? Mängel, die mir der Verkäufer verschwiegen hat? Unfall bei Probefahrt: Wer haftet?

Beim Kauf eines Autos, ob gewerblich oder privat, ob Neu- oder Gebrauchtwagen, tauchen immer wieder neue Fragen auf. In Bezug auf diese Fragen ist es ratsam, sich rechtlich absichern zu lassen. Als Kanzlei arbeite ich mit erfahrenen Sachverständigen zusammen. Ich kläre technische Fragen und kann Ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen. Ich vertrete Sie auch außerhalb des Gerichts. Nach einer Beratung kann ich Ihnen eine rechtliche Einschätzung geben. Auf Wunsch übernehme ich weitere Korrespondenz und Verhandlungen in Ihrem Namen mit Händlern, Versicherungen oder anderen Parteien. So setze ich Ihre Ansprüche aus dem Vertragsrecht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr durch. Als gewerblicher Händler erstelle ich für Sie Musterformulare für Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Meine Formulare entsprechen immer der aktuellen Rechtsprechung und bieten Ihnen eine rechtliche Absicherung.

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Als Rechtsanwalt bin ich stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung.

Im Bereich des Verkehrsrechts gibt es immer wieder intensive Auseinandersetzungen vor Gericht. Dabei müssen klassische Themen wie Parkverstöße und Bußgelder, das Flensburger Fahreignungsregister (FAER) oder rechtliche Probleme beim Autokauf regelmäßig überprüft werden, da sich der Verkehr und die Verkehrsmittel ständig weiterentwickeln.

Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass auch die Nutzung des eingebauten Touchscreens als Verstoß gegen das Handyverbot gilt. Die großen Displays moderner Fahrzeuge verleiten oft zu längerer Ablenkung und können zu teuren Bußgeldern führen. Auch eine kurze Fahrt mit dem E-Scooter am Abend kann Konsequenzen haben, wie beispielsweise Punkte in Flensburg aufgrund von Trunkenheit am Steuer oder Belästigung von Fußgängern. Die Promillegrenze für Autofahrer gilt nach BGH auch beim Fahren mit E-Scootern. 

Ich stehe Ihnen bei allen Anliegen im Bereich Verkehrsrecht gerne mit umfassender und fachkundiger Beratung zur Verfügung.

Meine Arbeit für Sie

Das Verkehrsrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Gebiet, das individuelle Unterstützung erfordert. Insbesondere wenn Sie auf Ihren Führerschein oder Ihr Auto angewiesen sind, ist eine kompetente Vertretung von essentieller Bedeutung. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen zur Seite. Ich kümmere mich um alle Belange des Verkehrsrechts und sorge dafür, dass Sie Ihr Recht erhalten. Durch rechtlichen Beistand erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen Sie Ihre Interessen vor und außerhalb des Gerichts.

Meine Leistungen im Bereich Verkehrsrecht umfassen:

  • Fahrerlaubnisrecht
    • Beratung
    • Vorbereitung auf die MPU
  • Unfallregulierung
    • Abwicklung von Schadensfällen
    • Kontakt mit Versicherungen
  • Personenschäden
    • Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
  • Bußgeldsachen
    • Einschätzung des Erfolgs
    • Vertretung in Bußgeldverfahren
  • Verkehrsvertragsrecht
    • Außergerichtliche Vertretung
    • Kaufverträge und AGBs
Als Rechtsanwalt bin ich in allen Fragen des Verkehrsrechts gerne für Sie da.

Häufige Fragen (FAQ)

Das Verkehrsrecht teilt Verstöße in Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten ein. Verkehrsstraftaten werden vor Strafgerichten verhandelt und können sowohl mit Geldstrafe als auch Freiheitsstrafe geahndet werden. Verkehrsordnungswidrigkeiten können dagegen von Behörden mit Verwarnungs- oder Bußgeldern (eventuell auch inklusive Fahrverbot) geahndet werden und werden vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.

Nutzen Sie Ihr Recht, keine Aussage zu machen. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben, sind aber nicht verpflichtet, weitere Angaben zu machen. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich selbst belasten.
Das Zeugnisverweigerungsrecht ermöglicht es Rechtsanwälten, bestimmten Berufsgruppen (z.B. Geistlichen, Ärzten, Journalisten) und nahestehenden Personen (z.B. Ehegatten) aus persönlichen oder beruflichen Gründen, die Zeugenaussage zu verweigern. Das bedeutet, dass sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Aussage zu machen, die dem Beschuldigten schaden könnte.
Das Fahreignungsregister in Deutschland wird vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg verwaltet. Hier werden rechtskräftige Entscheidungen wie Fahrverbote und Punkte erfasst. Es besteht die Möglichkeit, Einsicht in das Register zu nehmen. Die Eintragungen unterliegen festgelegten Tilgungsfristen.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (kurz MPU), umgangssprachlich auch Idiotentest genannt, besteht aus drei Teilen und dient der Überprüfung der Eignung einer Person. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei Verkehrsdelikten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, kann die MPU von den Behörden angeordnet werden.
Wenn ein Unfallverursacher seine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber seiner Versicherung nicht erfüllt hat, hat die Versicherung das Recht auf Regress. Das bedeutet, dass sie zunächst den Schaden des Geschädigten vorstrecken muss, diesen aber später vom Schädiger, der bei ihr versichert ist,die Kosten zurückfordern kann.
Im Falle einer polizeilichen Befragung sollten Sie die Polizei kontaktieren und Ihr Recht auf Aussageverweigerung nutzen. Es ist lediglich erforderlich, Ihre Personalien anzugeben. Es besteht das Risiko, sich selbst zu belasten oder schadensersatzpflichtig zu machen. Bitte stellen Sie sicher, dass Schäden und der Unfallhergang möglichst ausführlich dokumentiert werden.
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden können Sie selbst entscheiden, in welcher Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten. Sie haben das Recht dazu gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers. Falls die eigene Versicherung des Schädigers einspringt, kann es sein, dass Sie an eine bestimmte Werkstatt gebunden sind, abhängig von den Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

Der vorläufige Abschluss des Bußgeldverfahrens erfolgt durch die Zustellung eines Bußgeldbescheids. Innerhalb von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit, gegen diesen Einspruch einzulegen.

Beim Kauf eines Autos gelten die üblichen Ansprüche aus dem Kaufrecht, wie Reparatur, Rücktritt, Minderung, Neulieferung und Schadensersatz. Beim Leasing können in der Regel Ansprüche aus dem Mietrecht geltend gemacht werden, wie Minderung, Schadensersatz und Kündigung. Wenn Sie das Auto von einer Privatperson gekauft haben, sind diese Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.

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