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Kanzlei Hotes - Die Kanzlei für Ihr Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Unfall Köln

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Vom Schock zum Schaden - Was nach einem Unfall zu tun ist

Sind Sie in einen Unfall involviert und hat Ihr Auto dabei Schaden genommen? Ob Sie schuldig oder unschuldig sind, der Schock sitzt tief. Es ist jedoch wichtig, dass Sie am Unfallort einen kühlen Kopf bewahren, denn neben den medizinischen Aspekten müssen auch rechtliche Angelegenheiten geklärt werden. Dazu zählen die Schadensregulierung sowie mögliche Konsequenzen wie Punkte in Flensburg, Bußgelder und Fahrverbote. Sparen Sie jedoch nicht an der falschen Stelle, indem Sie sich für einen günstigen Anwalt entscheiden. Denn später kann dies zu höheren Kosten führen.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiß ich, wie Sie vorgehen müssen, damit Sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und wehre unberechtigte Forderungen ab. Rufen Sie mich jetzt an, um hohe Unfallkosten oder sogar ein Strafverfahren zu vermeiden. Ich stehe Ihnen zur Seite.

Unfallkosten - wer was und wieviel bezahlen muss

Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, die Schadensregulierung korrekt abzuwickeln. Dabei sollten Sie Folgendes beachten: Die Kostentragung hängt von der Unfallbeteiligung ab!

  • Wenn sie als Unfallopfer keine Schuld haben

    • sie müssen keine Kosten tragen

    • KFZ-Haftpflichtverischerung des Unfallgegner haftet für Schäden, sowie für Ihre Anwaltskosten

    • Gesamter Prozess der Schadensregulierung läuft über die KFZ-Haftpflichversicherung

  • Wenn Sie Teilschuld tragen

    • Schuld je nach individuellem Verschuldungsgrad auf die Parteien aufgeteilt

    • Schadens- und Anwaltskosten werden anteilig erstattet

  • Wenn Sie volle Schuld am Unfall haben

    • Anwalt einschalten

    • dieser kann unrechtmäßige Forderungen abwehren und Kosten reduzieren

    • Unter keinen Umständen Schuldanerkenntnis unterschreiben

    • Bei schweren Unfällen wird ein Strafverfahren eröffnet

      • machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

      • lediglich Personalien angeben

      • eigene Versicherung muss für den Schaden aufkommen der am Auto des Unfallgegners entstanden ist

      • Bei Vollkasko-Versicherung werden auch die Schäden an Ihrem Auto abgedeckt

    • Unfallbeteiligte können sich bei Verkehrsunfällen strafbar machen:

      • Unfallflucht

      • unterlassene Hilfeleistung

      • fahrlässige Körperverletzung

      • Es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren, Fahrverbote und Punkte in Flensburg

Jetzt Anfrage stellen

Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Anwalt einschalten lohnt sich!

Es gibt viele Beteiligte von Autounfällen, die zögern, einen Anwalt einzuschalten. Die Kosten für einen Anwalt und die Versicherung können abschreckend sein. Trotzdem kann es sich lohnen! Meine Kanzlei unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Ihren Verkehrsunfall. Ich informiere Sie über Ihre Rechte und Pflichten, egal ob Sie unschuldig sind, eine Teilschuld tragen oder als (vermeintlicher) Unfallverursacher beschuldigt werden. Ich helfe Ihnen, mit allen Vorwürfen und Forderungen umzugehen und vertreten Ihre Interessen konsequent bei der Abwehr oder Einforderung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen. Dafür erstelle ich professionelle Gutachten, um die Schuldfrage zu klären und die Abwicklung mit der Versicherung so einfach wie möglich zu gestalten. Haben Sie einen Unfall gehabt und ist an Ihrem und/oder am anderen Fahrzeug ein erheblicher Schaden entstanden? Sind Sie sich unsicher, wer für die Schadensregulierung zuständig ist? Ich helfe Ihnen dabei, Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche abzuwehren oder geltend zu machen.
Generell ist es so, dass im Falle eines Verkehrsunfalls die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Dies umfasst sowohl die Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs als auch die Anwaltskosten des Geschädigten. Allerdings werden die eigenen Schäden nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen. Hierfür ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich, die alle Schäden abdeckt.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, hängt die Übernahme der Kosten von der Schuldfrage ab. Wenn Sie als Verursacher des Unfalls vollständig schuldig sind, wird die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden am anderen Fahrzeug sowie für die Anwaltskosten des Geschädigten aufkommen. Wenn Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, wird diese auch für Ihren eigenen Schaden aufkommen.
Sind Sie hingegen unschuldig an dem Unfall, müssen Sie für die Kosten nicht aufkommen. Wenn Sie jedoch eine Teilschuld tragen, werden die Kosten entsprechend verteilt.
Um die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall zu klären, nutzt die Polizei in der Regel einen Unfallbericht, eine Unfallskizze oder Fotos vom Unfallort. Sollte dies nicht möglich sein oder die Polizei war nicht vor Ort, haben Sie die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen, der ein professionelles KFZ-Gutachten der Autos erstellt. Eine eindeutige Klärung der Schuldfrage ist von großer Bedeutung für die Versicherung.
Entgegen der landläufigen Meinung liegt bei einem Auffahrunfall nicht automatisch die Schuld beim Hintermann. Wenn der Vorausfahrende beispielsweise unerwartet eine Vollbremsung durchführt und Sie als Hintermann keine Möglichkeit hatten, rechtzeitig zu reagieren, liegt die Schuld nicht bei Ihnen. Allerdings können in Ausnahmefällen, wie dem plötzlichen Auftauchen von Tieren oder Kindern auf der Fahrbahn, andere Umstände die Schuldfrage beeinflussen.
Im Falle eines Unfalls beinhaltet der Ablauf die Schadensregulierung und die Auszahlung von Schadensersatz, um sicherzustellen, dass die unverschuldete Partei in ihrer vorherigen Position vor dem Unfall wiederhergestellt wird. Dieses Ziel verfolgt eine Waffengleichheit zwischen den Parteien.
Im Falle einer Teilschuld werden die Anwaltskosten proportional erstattet. Jede Partei übernimmt die Kosten, für die sie gemäß der Haftungsquote verantwortlich ist. Dies betrifft sowohl Schadenskosten am Fahrzeug als auch an Personen als auch Anwaltskosten.
Unvorsichtiges und fahrlässiges Fahren kann zu Punkten, Bußgeldern oder einem Fahrverbot führen. In Fällen von Fahrerflucht oder unterlassener Erster Hilfeleistung kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Ebenso droht eine Freiheitsstrafe, wenn Ihr unvorsichtiges Fahren als fahrlässige Körperverletzung gewertet wird.
Es ist ratsam, am Unfallort ruhig zu bleiben und gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten oder einen Krankenwagen zu rufen. Lassen Sie die Polizei Ihre Daten aufnehmen, aber vermeiden Sie unbedingt ein Schuldeingeständnis. Ein Anwalt kann Ihnen hierbei helfen und ist empfehlenswert.
Am Unfallort kann es hilfreich sein, einen Anwalt zu kontaktieren, der Sie in Bezug auf Ihre Rechte und Pflichten beraten kann. Egal, ob Sie als Unschuldiger, Mitschuldiger oder (vermeintlicher) Hauptverursacher beteiligt sind. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Abwehr und Durchsetzung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen helfen.
Die Kosten für einen Anwalt im Verkehrsrecht werden normalerweise vom Hauptverursacher des Unfalls getragen, also von der Person, die für den Unfall verantwortlich ist. In den meisten Fällen wird dies von der Haftpflichtversicherung oder gegebenenfalls von der Vollkaskoversicherung übernommen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei der Regulierung von Schäden helfen.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht-Mobile

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