Kontakt
Ihre Kanzlei Hotes. Immer für Sie da
Adresse
Vogelsanger Weg 6
50354 Hürth
Öffnungszeiten
Di. – Fr.: 10:00 – 17:00 Uhr
Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, die Schadensregulierung korrekt abzuwickeln. Dabei sollten Sie Folgendes beachten: Die Kostentragung hängt von der Unfallbeteiligung ab!
Wenn sie als Unfallopfer keine Schuld haben
sie müssen keine Kosten tragen
KFZ-Haftpflichtverischerung des Unfallgegner haftet für Schäden, sowie für Ihre Anwaltskosten
Gesamter Prozess der Schadensregulierung läuft über die KFZ-Haftpflichversicherung
Wenn Sie Teilschuld tragen
Schuld je nach individuellem Verschuldungsgrad auf die Parteien aufgeteilt
Schadens- und Anwaltskosten werden anteilig erstattet
Wenn Sie volle Schuld am Unfall haben
Anwalt einschalten
dieser kann unrechtmäßige Forderungen abwehren und Kosten reduzieren
Unter keinen Umständen Schuldanerkenntnis unterschreiben
Bei schweren Unfällen wird ein Strafverfahren eröffnet
machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch
lediglich Personalien angeben
eigene Versicherung muss für den Schaden aufkommen der am Auto des Unfallgegners entstanden ist
Bei Vollkasko-Versicherung werden auch die Schäden an Ihrem Auto abgedeckt
Unfallbeteiligte können sich bei Verkehrsunfällen strafbar machen:
Unfallflucht
unterlassene Hilfeleistung
fahrlässige Körperverletzung
Es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren, Fahrverbote und Punkte in Flensburg
Di. – Fr.: 10:00 – 17:00 Uhr
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