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Ihre Kanzlei Hotes. Immer für Sie da
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Vogelsanger Weg 6
50354 Hürth
Öffnungszeiten
Di. – Fr.: 10:00 – 17:00 Uhr
Haben Sie Ihr Fahrzeug neu bei einem Händler erworben, stehen Ihnen alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Dazu zählen:
Das Recht zur Nacherfüllung
Rücktritt
Schadensersatz
Minderung
Bei einem Neufahrzeug gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
Der Händler haftet zwei Jahre lang für Mängel, die schon beim Kauf vorlagen oder zumindest angelegt waren.
Händler können gegenüber Verbrauchern keine gegenteiligen Vereinbarungen treffen und ihre Haftung ausschließen oder beschränken.
Beweiserleichterung für Verbraucher
Haben Sie das Fahrzeug als Verbraucher gekauft, greift die gesetzliche Vermutung, dass ein in den ersten sechs Monaten (Update: bei Verträgen ab dem 01.01.2022 im ersten Jahr) auftretender Mangel schon bei Kauf und Übergabe des Fahrzeugs vorlag.
Dies ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.
Rechtlich kommt es vor allem darauf an, den Mangel beweisen zu können. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt die richtigen Sachverständigen und hilft Ihnen, den Mangel nachzuweisen.
Sie haben Ihr Fahrzeug von einer Privatperson gekauft? Nun stellen Sie fest, dass der Wagen nicht unfallfrei ist und mehrmals repariert wurde?
Häufig erhalten Kaufverträge, die vom Verkäufer eines gebrauchten Autos verwendet werden, einen Haftungs- und Gewährleistungsausschluss.
Doch viele Gewährleistungsausschlüsse sind unwirksam:
Zum Beispiel “Gesehen wie gekauft, keine Haftung.” verstößt gegen die Vorschriften des AGB-Rechts.
An die Wirksamkeit der Klauseln werden hohe Anforderungen gerichtet, denn sie sollen keine unangemessene Benachteiligung des Käufer darstellen.
In Fällen, in denen ein vom Verkäufer verwendeter Vertrag einen wirksamen Haftungsausschluss enthält, haftet der Verkäufer für zugesicherte Eigenschaften.
Zum Beispiel die Unfallfreiheit eines Fahrzeuges.
Er darf keine (falschen) Angaben über das Fahrzeug machen und sich später auf den Ausschluss der Haftung berufen.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht prüft für Sie, ob eine Angabe des Verkäufers eine zugesicherte Eigenschaft ist, welche einen Haftungsausschluss zur Folge hat.
Manipulierter Tachostand oder eine falsch zugesicherte Unfallfreiheit gehören zu den häufigsten Betrugsmaschen von Verkäufern.
Wenn der Verdacht besteht, betrogen worden zu sein, ist es ratsam, das Auto von einem Kfz-Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Solche Manipulationen sind gesetzwidrig und geben dem Käufer das Recht, den Kaufvertrag anzufechten und rückgängig zu machen.
Der Verkäufer muss das Fahrzeug mit dem manipulierten Kilometerstand zurücknehmen und dem Käufer den vollen Kaufpreis erstatten.
Zusätzlich können weitere Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
War das Fahrzeug beispielsweise ein Schnäppchen (unter der Annahme, dass der Kilometerstand korrekt gewesen wäre), kann der Verkäufer verpflichtet sein, dem Käufer ein vergleichbares Fahrzeug zum ursprünglich vereinbarten Kaufpreis zu beschaffen oder die Mehrkosten für einen anderen Kauf zu erstatten.
In vielen Fällen ist es angebracht, ein strafrechtliches Verfahren einzuleiten. Oft genügt bereits die Ankündigung eines solchen Verfahrens gegenüber dem Verkäufer.
Das Kfz-Leasing wird immer beliebter. Dennoch drohen Leasingnehmern einige Vertragsfallen.
Vereinbarte Vertragslaufzeit:
Haben Sie das Auto einmal geleast, müssen Sie die Leasingraten über die gesamte Vertragslaufzeit begleichen.
Nur in Ausnahmefällen lässt sich ein Leasingvertrag kündigen: Bei Rückstand der Leasingrate hat der Leasinggeber häufig ein Sonderkündigungsrecht und kann Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wahl zwischen Restwert- und Kilometerleasing
Ein hoher Restwert kann die Monatsraten niedrig halten. Kann dieser nicht erreicht werden, zahlt Sie die vorherigen Ersparnisse trotzdem.
Einfacher ist das Kilometerleasing: Hier wird die Leasingrate über die Kilometer berechnet und ist damit leicht kalkulierbar.
Bei der Rückgabe gibt es häufig Streit darüber, ob Mängel am Fahrzeug noch der üblichen Nutzung entsprechen oder ob sie einen Schaden darstellen, für den der Leasingnehmer aufzukommen hat.
Grundsätzlich muss das Fahrzeug bei der Rückgabe in einem der vertragsgemäßen Fahrleistung und dem Alter entsprechenden Zustand sein.
Der Leasinggeber hat keinen Anspruch auf ein „neues Fahrzeug“.
Auch bei weiteren Fragen rund um das Kfz-Leasing stehe ich Ihnen zur Verfügung!
Ob Umzug oder Urlaub: Das Mieten von Autos wird immer beliebter. Doch auch hier müssen Sie einiges beachten:
Vor der Übergabe und während der Mietzeit ist der Vermieter für einen verkehrssicheren Zustand verantwortlich.
Treten während der Mietzeit Mängel auf, darf der Mieter die Miete mindern.
Der Vermieter muss die anfallenden Reparaturkosten zahlen.
Er kann schon beim Nachweis leichter Fahrlässigkeit auch für einen Unfall haftbar gemacht werden.
Schließen Sie daher unbedingt einen schriftlichen Mietvertrag. Darin sollte geregelt sein:
Mietzahlung und Mietdauer
Zustand des Autos
Versicherung
Mögliche Vorschäden (vor Fahrtantritt sollten Sie diese protokollieren)
Kündigungsmöglichkeiten
Eingetragene Fahrer
Schadenshaftung
Bei grob fahrlässigem Verhalten wie beispielsweise stark überhöhte Geschwindigkeit, Trunkenheit oder Drogen haftet der Mietende für selbst verursachte Schäden.
Dies gilt auch, wenn das Auto vollkaskoversichert ist. Die Versicherung kürzt die Leistung in diesen Fällen je nach Schwere der Schuld.
Besteht keine Vollkaskoversicherung oder nimmt der Vermietende sie nicht in Anspruch, haftet der Mieter auch für einen nur fahrlässig verursachten Schaden.
Probleme mit Ihrem gekauften oder geleasten Fahrzeug? Als Anwalt für Kfz-Vertragsrecht vertrete ich Ihre Rechte!
Sie möchten wegen verschwiegener Mängel oder in Garantie- und Gewährleistungsfällen beim Autokauf vom Autokauf zurücktreten? Ich prüfe, ob die Voraussetzungen vorliegen und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Darüber hinaus kontrolliere ich für Sie Kfz-Kaufverträge und beraten auch private Käufer, wie sie einen Gewährleistungsausschluss in einem Kfz-Kaufvertrag richtig ausüben. Ich setze Ihre Ansprüche im Falle von Mängeln an Ihrem Gebraucht- oder Neuwagen durch.
In der Vergangenheit habe ich bereits viele Vertragsstreitigkeiten für Autohäuser und Privatpersonen erfolgreich geführt. Dabei verfügt meine Kanzlei über ein gutes Netz an Kfz-Sachverständigen, die Ihr Auto auf Mängeln überprüfen.
Die Frage, ob die Rechte aus dem Gesetz geltend gemacht werden können, hängt davon ab, ob das Fahrzeug bei einem Händler oder einer Privatperson erworben wurde. Wenn Sie das Fahrzeug von einem Händler erworben haben, stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt zur Verfügung. Bei einem Kauf von einer Privatperson können spezielle Vereinbarungen wie die Zusicherung der Unfallfreiheit oder den Haftungsausschluss relevant sein.
Wenn man im Ausland mit einem Mietwagen geblitzt wird, besteht die Möglichkeit, dass der Bußgeldbescheid den Mieter erreicht. Normalerweise ist der Mieter verpflichtet, das Bußgeld aus dem Ausland zu begleichen. Innerhalb der EU kann das Bußgeld auch in Deutschland vollstreckt werden.
Beim Kauf eines Autos „gekauft wie gesehen“ wird lediglich die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Gemäß den Gesetzestexten haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung des Fahrzeugs ohne Sachverständigen erkennen kann.
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