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Das Vertragsrecht beinhaltet sämtliche juristischen Regelungen, die im Zusammenhang mit Verträgen stehen. Allerdings ist das Vertragsrecht nicht einheitlich geregelt. Besondere Vorschriften gelten vor allem in speziellen Konstellationen, beispielsweise bei Verträgen zwischen Unternehmen, im Rahmen von Arbeitsverhältnissen oder bei Verträgen mit Bezug zum Ausland. Das Rechtsgebiet kann jedoch grob in drei Bereiche aufgeteilt werden:
Fragen rund um das Zustandekommen des Vertrags, einschließlich des Vertragsschlusses und der Vertragsgestaltung
Bestimmungen zur Vertragsabwicklung, die die Erfüllung der einzelnen Vertragsinhalte betreffen.
Regelungen zu den Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen, einschließlich der Bestimmungen zu Verboten und Vertragsstrafen.
Die Grundlage: Ein Vertrag
Als zentraler Anknüpfungspunkt im Vertragsrecht gilt der Vertrag, für den sämtliche Regelungen im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt sind. Diese allgemeinen Regelungen gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich der besonderen Verträge im Schuldrecht und dinglichen Verträge im Sachenrecht. Darüber hinaus gibt es spezielle Gesetze für Händler, wie das Handelsgesetzbuch (HGB), und für Aktiengesellschaften, wie das Aktiengesetz (AktG).
Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich mindestens zwei Parteien durch übereinstimmende Willenserklärungen einigen. Diese Einigung muss jedoch nicht immer schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich oder konkludent erfolgen. Es ist jedoch empfehlenswert, Verträge schriftlich abzuschließen, um die spätere Beweisbarkeit zu erleichtern. Die Vertragsparteien müssen in jedem Fall geschäftsfähig sein, was von der Volljährigkeit abhängt. Minderjährige können jedoch in einem bestimmten Rahmen Geschäfte abschließen, während geistige Krankheiten die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen können.
Sollte eine Vertragspartei nicht geschäftsfähig sein oder andere Hindernisse bestehen, können sich die Parteien vertreten lassen. Der Stellvertreter schließt den Vertrag dann für und gegen den Vertretenen ab.
Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Vertragsgestaltung haben, stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich berate Sie und erstelle Ihren Vertrag, um rechtliche Risiken durch klare Regelungen zu vermeiden.
Durch einen Vertrag entsteht ein Schuldverhältnis, das durch Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien charakterisiert ist. Im Falle des Brötchenkaufs hat der Käufer die Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen, während er das Recht auf die Übereignung eines Brötchens hat. Aufgrund der Privatautonomie können die Parteien frei entscheiden, ob und wie sie sich vertraglich binden wollen. Der genaue Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die Vereinbarung der Vertragsparteien bestimmt, gemäß der Vertragsfreiheit. Allerdings hat der Gesetzgeber im Besonderen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmte Vertragstypen geregelt, an denen man sich orientieren kann. Dazu gehören:
Veräußerungsverträge wie Kauf, Tausch und Schenkung
Gebrauchsüberlassungsverträge wie Miete, Pacht, Leihe und Darlehen
Dienstleistungs- und Herstellungsverträge wie Dienst, Werk und Geschäftsbesorgung
Sicherungsverträge wie Bürgschaft, Anerkenntnis und Vergleich.
Je nach Art des Vertrags gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Erfüllung. Ein Kaufvertrag wird beispielsweise durch Übereignung des Kaufgegenstands erfüllt, während ein Werkvertrag durch die Fertigstellung des Werks erfüllt wird. Die Parteien können hinsichtlich Zeit und Ort der Leistungserbringung jedoch beliebig abweichen.
Komplizierte Vertragskonstellationen? Wenn verschiedene Verträge miteinander verwoben sind, kann es schwierig sein, den Überblick über die eigenen vertraglichen Rechte und Pflichten zu behalten. Kontaktieren Sie mich jetzt, um Hilfe bei der Vertragsgestaltung und -analyse zu erhalten und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Gewisse Vereinbarungen können ungültig sein, besonders wenn der Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (insbesondere gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bei „Schwarzarbeit“) oder wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht wirksam sind. Die AGB-Rechtsprechung gilt immer dann, wenn vorformulierte Vertragsbedingungen in einen Vertrag eingebunden werden. Solche Klauseln sind ungültig, sofern sie eine Partei unangemessen benachteiligen. Dies ist besonders relevant im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Hier hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch einen Katalog von einschlägigen, unzulässigen Klauseln erstellt.
Unerfüllte Vereinbarungen: Was bei Leistungsstörungen zu beachten ist
Die Regelungen des Sachenrechts sind ein bedeutender Bestandteil des Zivilrechts und betreffen die Rechtsbeziehungen von Sachen wie deren Nutzung und Veräußerung. Wesentliche Vorschriften dazu finden sich im BGB, ergänzt durch spezielle Gesetze wie dem WEG. Dabei werden bewegliche Sachen (z.B. Brötchen), unbewegliche Sachen (wie Grundstücke), grundstücksgleiche Rechte (z.B. Wohneigentum) und Rechte wie Nießbrauch und Pfand unterschieden. Diese unterliegen den sogenannten PASTA-Grundsätzen:
Publizität
Absolutheit
Spezialität
Typenzwang
Abstraktion
Unterschied von Eigentum und Besitz
Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Eigentum bedeutet, dass man die Sache besitzt, während Besitz bedeutet, dass man sie tatsächlich hat. Zum Beispiel kann der Sohn das Auto des Vaters besitzen, wenn er es fährt, aber der Eigentümer ist der Vater, wenn das Auto auf ihn zugelassen ist. Ähnlich muss auch zwischen der vertraglichen und dinglichen Einigung beim Vertragsabschluss unterschieden werden. Wenn man zum Beispiel ein Brötchen beim Bäcker kauft, ist man noch nicht automatisch Eigentümer. Der Verkäufer muss es erst an den Käufer übergeben. Die Rechte und Pflichten im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis hängen von den vertraglichen Bedingungen ab. Dazu gehören insbesondere:
das Nießbrauchrecht
das Pfandrecht
das Anwartschaftsrecht
das Sicherungsrecht
das Hypothekenrecht
die Grundschuld
Internationale Verträge
In einer globalisierten Welt haben Verträge zunehmend einen internationalen Bezug. Die Rechtsordnung eines ausländischen Landes kann aus verschiedenen Gründen anwendbar sein, z.B. aufgrund der Herkunft der Vertragsparteien, dem Ort der Leistung oder anderen Umständen. Das internationale Privatrecht hat die Aufgabe zu bestimmen, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. Hierbei sind europäische Gesetze wie die Römischen Verträge (Rom I-III), die EuGVO/Brüssel-I-VO oder das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sowie internationales Recht wie das UN-Kaufrecht (CISG) zu beachten. Wenn die betroffenen Länder der Konvention beigetreten oder den bilateralen Vertrag ratifiziert haben, ist das internationale Recht direkt vollstreckbar. Es kann jedoch kompliziert werden, da formelle Regelungen und inhaltliche Bestimmungen möglicherweise verschiedenen Gesetzen unterliegen können. Bei der Abwicklung von Verträgen können auch unterschiedliche Rechtsordnungen für einzelne Sachen in Frage kommen. Dies erhöht das Haftungsrisiko erheblich.
Meine Beratung hilft Ihnen bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung im internationalen Handel, damit Sie gut vorbereitet sind.
Wie läuft die rechtliche Durchsetzung ab?
Die Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen erfolgt im Rahmen eines Zivilprozesses, der vor den ordentlichen Gerichten stattfindet. Der Instanzenzug beginnt je nach Streitwert vor dem Amtsgericht (AG) oder Landgericht (LG), gefolgt von den Oberlandesgerichten (OLG). Das höchste Zivilgericht ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im Zivilprozess sind sowohl Kläger als auch Beklagter die Herren des Verfahrens und können dieses durch einen Vergleich vorzeitig beenden. Bei einem Urteil stehen mehrere Rechtsbehelfe wie Berufung und Revision zur Verfügung. Alternativ kann ein Streit auch außergerichtlich beigelegt werden, zum Beispiel durch ein Mahnverfahren oder die Einschaltung einer Schlichtungsstelle. Erhält der Kläger durch das Urteil einen vollstreckbaren Titel, ist dieser durch das Vollstreckungsverfahren durch staatliche Vollstreckungsorgane, wie beispielsweise den Gerichtsvollzieher, durchzusetzen.
Wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung von Forderungen benötigen oder eine ungerechtfertigte Forderung erhalten haben und einen Beschluss anfechten möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Ich habe aus meiner Erfahrung festgestellt, dass es in der Gerichtsbarkeit ständig zu Auseinandersetzungen über Verträge kommt. Kürzlich musste der Bundesgerichtshof (BGH) über die Geschäftspraxis mehrerer Banken entscheiden und urteilte, dass die Gebührenanpassung durch Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Zustimmung des Kunden unzulässig ist. Somit haben Bankkunden das Recht auf Rückzahlung überhöhter Entgelte.
Der VW-Dieselskandal bleibt auch weiterhin ein kontroverses Thema. Mehrere Eigentümer von gebrauchten VW-Fahrzeugen hatten geklagt, aber der BGH entschied, dass ihre Ansprüche verjährt seien. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren war bereits vor Einreichung der Klage abgelaufen. Es war entscheidend, wann die einzelnen Kläger Kenntnis von ihrem Anspruch erlangten. Es muss dabei zwischen Neuwagenkäufern und Gebrauchtwagenbesitzern unterschieden werden.
Falls Sie sich fragen, ob ein neues Grundsatzurteil auch auf Ihren Fall anwendbar ist oder Fragen zur Gültigkeit Ihrer bestehenden Verträge haben, kann ich Ihnen möglicherweise weiterhelfen.
Mein Tätigkeitsbereich für Sie im Zivilrecht erstreckt sich über die umfassende Beratung und Vertretung in allen Belangen dieses Rechtsgebiets. Aufgrund der ständigen Aktualisierung von Verordnungen, Reformen und Rechtsprechung gestaltet sich das Verwaltungsrecht oft dynamisch und unübersichtlich. Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung, um sicherzustellen, dass Sie auf der rechtlich sicheren Seite stehen.
Generelle Aufgaben
Verträge auf Wirksamkeit prüfen
Verträge erstellen
AGB verfassen und prüfen
Vorgehen gegen vertragliche Pflichtverletzungen
Rechtslage bei Nichterfüllung von Verträgen klären
Prüfen von Schadenersatzansprüchen
Verzugsschaden geltend machen
Vertretungsberechtigung prüfen
Vertragliche Sach- und Rechtsmängel geltend machen
Verträge rückabwickeln
Haftungsfragen bei Sachmängeln klären
Rechtmäßigkeit einer Vertragskündigung prüfen
Herausgabeansprüche prüfen
Schuldrecht
Veräußerungsverträge
Schenkungsvertrag
Tauschvertrag
Kaufvertrag
Gebrauchsüberlassungsverträge
Mietvertrag
Pachtvertrag
Leihvertrag
Darlehen
Leasing
Leistung von Diensten und Herstellung von Gewerken
Dienstvertrag
Werkvertrag
Geschäftsbesorgungsvertrag
Sichernde Verträge
Bürgschaft
Anerkenntnis
Vergleich
Erstellung von AGB
Sachenrecht
Verfügungsvertrag
Familienrecht
Eheverträge
Partnerschaftsverträge
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Erbrecht
Testament
Erbvertrag
Wirksamkeit von Verträgen nach dem Tod
Finanzwesen
Finanzkontrakt
Kreditvertrag
Sicherungsvertrag
Versicherungsvertrag
Internationale Verträge
Meine Angebote im Bereich des Vertrags- und Zivilrechts helfen Ihnen dabei, das Beste aus Ihren Verträgen und anderen relevanten Gebieten herauszuholen. Sie müssen sich nicht selbst in die jeweiligen Sachverhalte vertiefen. Ich arbeite gemeinsam mit Ihnen und erarbeite auf Basis Ihrer Vorstellungen und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze die gewünschten Regelungen. So können Sie sicher sein, dass Sie das Optimum aus Ihren Verträgen und anderen Rechtsbereichen herausholen.
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