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Kanzlei Hotes - Die Kanzlei für Ihr Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Schadensregulierung Köln

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Der Verkehrsunfall - zunächst der Schock und folglich der entstandene Schaden

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt? Ist Ihr Fahrzeug stark beschädigt? Egal ob Sie schuldig sind oder nicht, der Schock sitzt tief. Dennoch ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren, denn neben medizinischen Fragen müssen auch rechtliche Angelegenheiten geklärt werden. Es geht um Reparaturen, Ersatzwagen, Nutzungsausfallentschädigung oder merkantile Wertminderung – als Geschädigter obliegt Ihnen die Regulierung des Schadens. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiß ich, wie Sie vorgehen sollten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ich unterstütze Sie dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Welche Ansprüche Sie als Unfallopfer haben

Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind kommen verschiedene Ansprüche für Sie in Betracht:

  • Ein Anspruch auf Schadensersatz: Sie müssen so gestellt werden, wie Sie ohne Unfallereignis stünden. Dazu zählen insbesondere:

    • Die Reparatur der beschädigten Fahrzeugs oder die Beschaffungskosten für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug;

    • Der Ausgleich des merkantilen Minderwerts – also Ersatz des Wertverlustes, den das Fahrzeug einbüßt, weil es ein nunmehr als Unfallwagen gehandelt wird;

    • Der Ersatz für Gutachter- oder Werkstattkosten, soweit diese für die Schadensermittlung notwendig waren;

    • Der Ersatz für Kosten für einen gegebenenfalls erforderlichen Einsatz der Feuerwehr oder eines Abschleppunternehmens;

    • Der Ersatz sonstiger Kosten und Aufwendungen, wie beispielsweise eine, Verwaltungsgebühren der Ummeldung, Nebenkostenpauschale, Spritgeld bei einem ausgelaufenen Tank, verpasste Termine, zusätzliche Fahrtkosten wie Taxigebühren sowie der Nutzungsausfallschaden;

    • Ersatz der erforderlichen Heilbehandlungskosten sowie Verdienstausfall, erforderliche Umbauten der Wohnung falls ihre Verletzung Ihre Mobilität einschränken;

    • Ein angemessenes Schmerzensgeld – richtet sich nach Dauer und Schwere der Verletzung;

    • Die Gerichts- und Anwaltskosten sollten gerichtlich bestätigt werden, dass der Unfallgegner haftet.

  • Die Ansprüche können sich bei einem Mitverschulden um Ihren Verschuldensanteil mindern.

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Es ist sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu beauftragen!

Viele Beteiligte eines Autounfalles zögern, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Eine Unfallregulierung ohne juristischen Beistand ist riskant. Auch wenn Sie als Unfallopfer unschuldig sind, werden Ihnen von der gegnerischen Versicherung möglicherweise Ihre Ansprüche verschwiegen.

Meine Kanzlei steht Ihnen bei allen Fragen rund um Ihren Verkehrsunfall zur Seite. Ich informiere Sie über Ihre Rechte und Pflichten. Mit meiner Beratung und rechtlichen Vertretung gewährleiste ich die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mein Ziel ist eine außergerichtliche Lösung. Falls nötig, setze ich Ihr Recht aber auch vor Gericht durch.

Als Rechtsanwalt in stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie in einen Unfall geraten sind und an Ihrem Fahrzeug sowie an dem anderen Fahrzeug ein großer Schaden entstanden ist.
Bei einem Verkehrsunfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten. Die Haftpflichtversicherung trägt sowohl die Schäden am anderen Fahrzeug als auch die Anwaltskosten des Geschädigten.
Im Falle eines Unfalls stehen Ihnen als Unfallopfer verschiedene Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung zu. Hierzu zählen Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung, medizinische Behandlungskosten, Schmerzensgeld sowie Aufwendungen für die Schadensregulierung, Anwalts- und Gerichtskosten.

Das Gericht entscheidet über die Schuldfrage, indem es die Beweislage würdigt. Hierbei können der Unfallbericht der Polizei, eine Unfallskizze oder Fotos vom Unfallort hilfreich sein. Daher ist es für Sie als Unfallopfer wichtig, den Unfall bestmöglich zu dokumentieren. Es sollte keinesfalls eine (teilweise) Schuld eingestanden werden.

Bei einem Auffahrunfall liegt die Schuld nicht automatisch beim Hintermann. Wenn der Fahrer vor Ihnen plötzlich ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung macht und Sie als Hintermann nicht rechtzeitig reagieren können, dann trifft Sie keine Schuld. Es sei denn, es gibt besondere Umstände wie zum Beispiel Kinder oder Tiere auf der Fahrbahn.

Die Abwicklung des Schadens nach einem Unfall umfasst den gesamten Ablauf von der Schadensfeststellung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Versicherung des Unfallverursachers wird versuchen, Ihre Ansprüche möglichst gering zu halten. Daher ist die Unterstützung eines Rechtsanwalts unerlässlich, um den Sachbearbeitern auf fachlicher Ebene begegnen zu können.
Im Falle einer Teilschuld wird der Anspruch gemäß dem prozentualen Anteil Ihrer Schuld reduziert. Zur Berechnung Ihres persönlichen Schuldanteils werden die Umstände und Handlungen berücksichtigt, die zum Unfall geführt haben.
Wenn Sie unvorsichtig oder fahrlässig fahren, kann Ihnen als Rechtsanwalt in meiner Kanzlei bei Verstößen gegen die Gesetzestexte und § Punkte, Bußgelder oder gar ein Fahrverbot drohen. Im Falle von Fahrerflucht oder fehlender Erster Hilfe können Ihnen sogar Freiheitsstrafen auferlegt werden. Gleiches gilt, wenn Ihr Fehlverhalten als Fahrlässigkeit im Sinne einer Körperverletzung gewertet wird.
Bitte bewahren Sie an der Unfallstelle Ruhe und verständigen Sie bei Bedarf die Polizei und Rettungskräfte. Wenn Sie Opfer eines Unfalls sind, ist es wichtig, den Unfall so gründlich wie möglich zu dokumentieren und Beweise zu sammeln. Im Anschluss sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung setzen und den Kontakt mit der gegnerischen Versicherung vermeiden.
Kontaktieren Sie bereits am Ort des Unfalls einen Rechtsanwalt, denn ein Rechtsanwalt kann Ihnen in jedem Fall eines Autounfalls hilfreich zur Seite stehen. Selbst wenn Sie als unschuldiges Unfallopfer gelten, ist es unverantwortlich, keinen Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben. Im Gegensatz zur gegnerischen Versicherung setzt sich ein Rechtsanwalt für Ihre Interessen und den vollständigen Schadensersatz ein.
Die Kosten für einen Rechtsanwalt werden vom Hauptverursacher des Unfalls getragen, d.h. von der Person, die die Schuld am Verkehrsunfall trägt. Normalerweise wird dies von der Haftpflichtversicherung oder sogar von der Vollkaskoversicherung übernommen. Ein Rechtsanwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, unterstützt Sie bei der Abwicklung des Schadens.

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