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Ihre Kanzlei Hotes. Immer für Sie da
Adresse
Vogelsanger Weg 6
50354 Hürth
Öffnungszeiten
Di. – Fr.: 10:00 – 17:00 Uhr
Der Verkehrsunfall - zunächst der Schock und folglich der entstandene Schaden
Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind kommen verschiedene Ansprüche für Sie in Betracht:
Ein Anspruch auf Schadensersatz: Sie müssen so gestellt werden, wie Sie ohne Unfallereignis stünden. Dazu zählen insbesondere:
Die Reparatur der beschädigten Fahrzeugs oder die Beschaffungskosten für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug;
Der Ausgleich des merkantilen Minderwerts – also Ersatz des Wertverlustes, den das Fahrzeug einbüßt, weil es ein nunmehr als Unfallwagen gehandelt wird;
Der Ersatz für Gutachter- oder Werkstattkosten, soweit diese für die Schadensermittlung notwendig waren;
Der Ersatz für Kosten für einen gegebenenfalls erforderlichen Einsatz der Feuerwehr oder eines Abschleppunternehmens;
Der Ersatz sonstiger Kosten und Aufwendungen, wie beispielsweise eine, Verwaltungsgebühren der Ummeldung, Nebenkostenpauschale, Spritgeld bei einem ausgelaufenen Tank, verpasste Termine, zusätzliche Fahrtkosten wie Taxigebühren sowie der Nutzungsausfallschaden;
Ersatz der erforderlichen Heilbehandlungskosten sowie Verdienstausfall, erforderliche Umbauten der Wohnung falls ihre Verletzung Ihre Mobilität einschränken;
Ein angemessenes Schmerzensgeld – richtet sich nach Dauer und Schwere der Verletzung;
Die Gerichts- und Anwaltskosten sollten gerichtlich bestätigt werden, dass der Unfallgegner haftet.
Die Ansprüche können sich bei einem Mitverschulden um Ihren Verschuldensanteil mindern.
Viele Beteiligte eines Autounfalles zögern, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Eine Unfallregulierung ohne juristischen Beistand ist riskant. Auch wenn Sie als Unfallopfer unschuldig sind, werden Ihnen von der gegnerischen Versicherung möglicherweise Ihre Ansprüche verschwiegen.
Meine Kanzlei steht Ihnen bei allen Fragen rund um Ihren Verkehrsunfall zur Seite. Ich informiere Sie über Ihre Rechte und Pflichten. Mit meiner Beratung und rechtlichen Vertretung gewährleiste ich die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Mein Ziel ist eine außergerichtliche Lösung. Falls nötig, setze ich Ihr Recht aber auch vor Gericht durch.
Das Gericht entscheidet über die Schuldfrage, indem es die Beweislage würdigt. Hierbei können der Unfallbericht der Polizei, eine Unfallskizze oder Fotos vom Unfallort hilfreich sein. Daher ist es für Sie als Unfallopfer wichtig, den Unfall bestmöglich zu dokumentieren. Es sollte keinesfalls eine (teilweise) Schuld eingestanden werden.
Bei einem Auffahrunfall liegt die Schuld nicht automatisch beim Hintermann. Wenn der Fahrer vor Ihnen plötzlich ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung macht und Sie als Hintermann nicht rechtzeitig reagieren können, dann trifft Sie keine Schuld. Es sei denn, es gibt besondere Umstände wie zum Beispiel Kinder oder Tiere auf der Fahrbahn.
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