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Sachversicherung - Wenn die Versicherung bei Ihrer Digitalkamera nicht zahlt

Fachbeitrag im Vertrags- und Zivilrecht

Einleitung – Der Schock nach dem Schaden

Eine neue Digitalkamera, sorgfältig versichert über eine Sach- oder Hausratversicherung – und dann passiert es:
Die Kamera fällt, wird gestohlen oder durch Wasser beschädigt. Der Schaden ist groß, die Enttäuschung noch größer, als die Versicherung die Zahlung verweigert. Viele Versicherte in Bornheim und Umgebung erleben genau das: Streit mit der Versicherung über die Regulierung eines Schadens.

Die Kanzlei Hotes aus Bornheim, spezialisiert auf Versicherungsrecht, erklärt, welche Rechte Sie haben, warum Versicherer häufig nicht zahlen – und wie Sie erfolgreich dagegen vorgehen können.

Was ist eine Sachversicherung?

Eine Sachversicherung schützt Ihr Eigentum – also Gegenstände wie Möbel, Elektronik, Schmuck, Fahrräder oder eben Digitalkameras – vor bestimmten Risiken. Typische Sachversicherungen sind:

  • Hausratversicherung (Schutz des privaten Inventars)
  • Elektronikversicherung (z. B. für Kameras, Laptops, Handys)
  • Gebäudeversicherung (für Immobilienbesitzer)
  • Reisegepäckversicherung (z. B. bei Verlust im Urlaub)

Je nach Police sind Schäden durch Diebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Bedienfehler abgedeckt. Entscheidend ist: Was genau im Vertrag steht.

Warum Versicherungen bei Digitalkameras oft nicht zahlen

Viele Versicherungsnehmer aus Bornheim und Umgebung berichten: Nach einem Kameraschaden lehnt der Versicherer die Zahlung ab. Typische Gründe sind:

  1. „Der Schaden ist nicht gedeckt“ – Die Versicherung behauptet, es handele sich nicht um ein versichertes Ereignis (z. B. einfacher Diebstahl statt Einbruch).
  2. „Kein Nachweis vorhanden“ – Kaufbelege, Fotos oder Seriennummern fehlen.
  3. „Grobe Fahrlässigkeit“ – Die Kamera wurde unbeaufsichtigt im Auto gelassen oder am Strand vergessen.
  4. „Vertragsausschluss“ – Die Bedingungen schließen bestimmte Schadensarten aus.
  5. „Falsche oder unvollständige Angaben“ – Kleine Fehler im Schadenformular führen zur Ablehnung.

Solche Ablehnungen sind nicht immer rechtmäßig. Viele Versicherungen prüfen sehr streng – oft zu streng.

Schritt-für-Schritt: So gehen Sie bei einer Ablehnung richtig vor

1. Schaden dokumentieren

Machen Sie Fotos vom Schaden, notieren Sie Seriennummern und speichern Sie Kaufbelege. Je mehr Nachweise, desto besser.

2. Ablehnung prüfen lassen

Verlangen Sie eine schriftliche Begründung der Ablehnung. Versicherer müssen konkret erklären, warum sie nicht zahlen.

3. Widerspruch einlegen

Schreiben Sie einen sachlichen Widerspruch und fügen Sie fehlende Beweise hinzu. Ein Beispieltext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung vom [Datum] ein. Bitte prüfen Sie meinen Schadensfall erneut. Als Nachweise füge ich Kaufbelege, Fotos und die polizeiliche Anzeige bei.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

4. Anwalt einschalten

Wenn die Versicherung trotzdem nicht reagiert oder weiterhin ablehnt, ist der Gang zum Fachanwalt für Versicherungsrecht sinnvoll.
Die Kanzlei Hotes aus Bornheim prüft Ihren Vertrag, die Ablehnung und Ihre Erfolgschancen – oft reicht schon ein anwaltliches Schreiben, damit die Versicherung zahlt.

Wann lohnt sich juristische Unterstützung?

  • Wenn Sie das Gefühl haben, der Versicherer stellt Sie als „Schuldigen“ dar.
  • Wenn wichtige Unterlagen ignoriert werden.
  • Wenn Sie unklare Schreiben oder Fristsetzungen erhalten.
  • Wenn Sie sich rechtlich absichern möchten, bevor Sie etwas unterschreiben.

Ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht kennt die typischen Taktiken der Versicherungen – und weiß, wie man sie entkräftet.

Fazit – Ihr Recht auf faire Regulierung

Wenn Ihre Sachversicherung oder Hausratversicherung die Zahlung für eine beschädigte oder gestohlene Digitalkamera verweigert, lohnt es sich fast immer, die Entscheidung prüfen zu lassen.
Die Kanzlei Hotes aus Bornheim unterstützt Sie bei der Prüfung, beim Widerspruch und – falls nötig – vor Gericht.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

FAQ – häufige Fragen rund um Sachversicherung & Kamera

Ja – in vielen Fällen schon. Bei Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser oder Sturm greift die Hausratversicherung. Für einfachen Diebstahl außerhalb der Wohnung ist meist eine Zusatzversicherung nötig.
Nur, wenn der Schaden nicht selbst verschuldet ist und die Ursache im Versicherungsvertrag enthalten ist (z. B. Leitungswasser, aber nicht Regen oder Meerwasser).
Alternative Nachweise wie Kontoauszüge, Online-Rechnungen oder Seriennummern können genügen.
Unverzüglich – am besten innerhalb von 24 Stunden. Verzögerungen können zur Kürzung der Leistung führen.
Die Erstprüfung ist bei der Kanzlei Hotes in vielen Fällen kostenlos. Danach werden Kosten transparent nach RVG oder auf Vereinbarung besprochen.

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