Im ersten Schritt steht das Haftungsanerkenntnis der gegnerischen Versicherung im Vordergrund. Es ist wichtig, den Unfall präzise zu schildern, ohne jedoch zu viele Details zu geben, damit die Versicherung keine Haftungseinwände erhebt.
Es wird empfohlen, bereits in diesem frühen Stadium anwaltlichen Rat einzuholen und das Schreiben von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht verfassen zu lassen. Fehlerhafte oder ungenaue Formulierungen könnten die zügige Regulierung des Schadens verzögern und spätere rechtliche Auseinandersetzungen erschweren.
Das Haftungsanerkenntnis ist entscheidend, da es den nächsten Schritt in der Schadensabwicklung bestimmt. Die Unkostenpauschale kann bereits zu diesem Zeitpunkt eingefordert werden, da diese Pauschale keine gesonderte Prüfung erfordert und durch die Zahlung der gegnerischen Versicherung bereits die Anerkennung der Haftung belegt wird.
Beispiel für das Erstaufforderungsschreiben:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten Herrn Max Mustermann in der oben genannten Angelegenheit. Eine entsprechende Vollmacht liegt in Kopie bei.
Der Vorfall, um den es geht, ereignete sich am 14.12.2023 gegen 16:15 Uhr. Ihre Versicherungsnehmerin fuhr mit dem bei Ihnen versicherten Fahrzeug (Kennzeichen: …) unachtsam auf das Fahrzeug unserer Mandantschaft (Kennzeichen: …) auf der Prinzregentenstraße, Höhe Hausnummer 15, und beschädigte dieses.
Das Unfallereignis war für unsere Mandantschaft nicht vermeidbar.
Es wurden keine Fotos vom Mandanten gemacht, und es sind keine Zeugen vorhanden.
Der Vorfall wurde von der Polizeiinspektion München 28, Haidgraben 1 b, 85521 Ottobrunn, aufgenommen.
Wir fordern Sie hiermit auf, das Haftungsanerkenntnis dem Grunde nach zu erteilen und die Unkostenpauschale in Höhe von 30,00 € auf eines unserer im Briefkopf angegebenen Konten zu überweisen.
Für Ihre Antwort setzen wir eine Frist von 2 Wochen, d.h. bis zum 25.01.2024 [Eingang bei uns].“