Kanzlei Hotes - Die Kanzlei für Ihr Verkehrsrecht

Kein Mitverschulden bei Fahrradunfall ohne Helm - Aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsrecht

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Kein Mitverschulden bei einem Fahrradunfall ohne Helm – Aktuelle Entscheidungen im Verkehrsrecht

Wenn jemand ohne Fahrradhelm in einen Verkehrsunfall mit einem Kfz verwickelt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass er ein Mitverschulden an den erlittenen Kopfverletzungen trägt. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden – in Übereinstimmung mit der bisherigen überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte.

Im konkreten Fall aus dem Jahr 2022 wurde eine Fahrradfahrerin von einem Autofahrer verletzt. Das Gericht stellte klar: Die fehlende Helmnutzung begründet kein Mitverschulden, da in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer besteht.

In seiner Begründung ließ das Kammergericht jedoch anklingen, dass sich diese Bewertung in der Zukunft ändern könnte – beispielsweise mit einer zunehmenden Verkehrsdichte oder veränderten gesellschaftlichen Erwartungen an das Schutzverhalten von Radfahrern.

Schwere Kopfverletzungen bei einem Fahrradunfall ohne Helm – Wichtige Informationen für Radfahrer

Schwere Kopfverletzungen bei Fahrradunfall ohne Helm – Was Radfahrer wissen sollten

Fahrradhelme können Leben retten – das belegen nicht nur Statistiken, sondern auch tragische Einzelfälle aus meiner Praxis. Eine Radfahrerin in Berlin erlitt nach einem Verkehrsunfall mit einem Pkw schwerste Verletzungen, als sie ohne Helm unterwegs war.

  • Im Bereich eines Fußgängerüberwegs wurde sie von einem Auto erfasst und stürzte. Die Folgen waren dramatisch:

    • Schädelbruch mit Schädel-Hirn-Trauma

    • Frakturen am Oberschenkel und Schlüsselbein

  • Untersuchungen zeigen: Das Tragen eines Fahrradhelms hätte die Schwere der Kopfverletzungen deutlich reduzieren können.

Auch wenn in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer besteht, kann der Helm entscheidend sein – nicht nur aus medizinischer Sicht, sondern auch im Streit um Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen nach einem Fahrradunfall mit schweren Verletzungen zur Seite. Ich prüfe Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und vertrete Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Führt das Fehlen eines Fahrradhelms zu einem Mitverschulden der Radfahrerin?

Im Berufungsverfahren musste sich das Kammergericht Berlin (KG Berlin) mit der Frage auseinandersetzen, ob einer Radfahrerin, die keinen Helm trug, ein Mitverschulden an ihren schweren Kopfverletzungen zuzurechnen ist.

  • Konkret ging es darum, ob die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche der Radfahrerin aufgrund des fehlenden Helms anteilig gekürzt werden können.

  • Hintergrund war ein schwerer Fahrradunfall mit einem Pkw, bei dem die Radfahrerin ohne Kopfschutz erhebliche Verletzungen im Kopfbereich erlitt.

  • Die zentrale rechtliche Frage lautet: Ist das Unterlassen des Helmtragens als Verletzung der Sorgfaltspflicht zu werten, die eine Minderung der Ansprüche nach sich ziehen kann?

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich für Sie, ob Ihnen trotz des fehlenden Helms voller Schadensersatz und Schmerzensgeld zusteht. Ich vertrete Sie bundesweit gegenüber Haftpflichtversicherern und vor Gericht.

Verkehrsbewusstsein von entscheidender Bedeutung: Kein Mitverschulden aufgrund eines fehlenden Fahrradhelms.

Das Kammergericht Berlin (KG) hat – ähnlich wie das Landgericht in der Vorinstanz – ein Mitverschulden der Radfahrerin aufgrund des fehlenden Fahrradhelms abgelehnt. Die Richter führten zur Begründung ein grundlegendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2014 (Az. VI ZR 281/13) an.

  • Der BGH machte deutlich, dass ohne eine gesetzliche Helmpflicht beim Fahrradfahren nicht automatisch von einer Verletzung der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) ausgegangen werden kann.

  • Wesentlich ist vielmehr, ob in der Bevölkerung ein allgemeines Verkehrsbewusstsein herrscht, nach dem das Tragen eines Fahrradhelms zum eigenen Schutz als selbstverständlich erachtet wird.

  • Sofern eine solche allgemeine Überzeugung in der Gesellschaft nicht vorhanden ist, kann das Nichttragen eines Helms nicht als pflichtwidriges Verhalten gewertet werden – und folglich auch nicht zu einer Kürzung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld führen.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Radfahrer nach schweren Unfällen und prüfe, ob ihnen der volle Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zusteht – auch ohne Fahrradhelm.

BGH: Kein Mitverschulden aufgrund des fehlenden Fahrradhelms

In seinem Urteil vom 17. Juni 2014 (Az. VI ZR 281/13) stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest:

  • Ein Mitverschulden aufgrund des fehlenden Tragens eines Fahrradhelms liegt nicht vor, wenn es keine weit verbreitete gesellschaftliche Überzeugung zur Notwendigkeit des Helmtragens gibt.

  • Der BGH entschied, dass im Jahr 2011 eine solche allgemeine Überzeugung noch nicht gegeben war.

  • Daher konnte das Nichttragen eines Fahrradhelms nicht als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) gewertet werden – eine Kürzung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld war somit unzulässig.

Ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, berate und vertrete Sie nach einem Fahrradunfall – auch ohne Helm – kompetent und bundesweit. Ich prüfe Ihre Haftungsansprüche, Schmerzensgeldforderungen und sorge für Ihre rechtliche Sicherheit.

Kein allgemeines Bewusstsein für die Helmpflicht – Kein Mitverschulden bei einem Fahrradunfall

Meiner Ansicht nach besteht auch im Jahr 2022 kein allgemeines Bewusstsein im Verkehr, das das Tragen eines Fahrradhelms als notwendig erachtet. Hintergrund ist ein schwerer Fahrradunfall ohne Helm, bei dem die Frage eines möglichen Mitverschuldens aufkam.

  • Ich beziehe mich auf eine repräsentative Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen, nach der lediglich 34 % der innerorts fahrenden Radfahrer ohne E-Unterstützung einen Helm trugen. 

  • Diese Daten legen meiner Einschätzung nach nahe, dass keine allgemein anerkannte Pflicht zum Tragen eines Helms besteht – und somit kein Mitverschulden bei einem Unfall angenommen werden kann.

  • Bereits das OLG Nürnberg hatte in seinem Urteil vom 20.08.2020 (Az. 13 U 1187/20) eine ähnliche Auffassung vertreten. 

  • Auch dort wurde bei einer Fahrradfahrerin mit schweren Kopfverletzungen kein Mitverschulden aufgrund des fehlenden Helms angenommen.

Ich als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht prüfe Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Fahrradunfällen – unabhängig davon, ob Sie einen Helm getragen haben oder nicht.

Keine Reduzierung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund des Fehlens eines Fahrradhelms.

Im Falle einer Radfahrerin aus Berlin, die bei einem Verkehrsunfall mit einem Pkw schwer verletzt wurde, stellte das Landgericht bereits in erster Instanz fest:

  • Die volle Haftung liegt beim Kfz-Fahrer. Die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie auf Feststellung der Eintrittspflicht für zukünftige Schäden wurde weitgehend zu Gunsten der Radfahrerin entschieden.

  • Auch das Kammergericht Berlin (KG) bestätigte im Berufungsverfahren per Hinweisbeschluss, dass sich an dieser Entscheidung nichts ändern wird.

  • Ein Mitverschulden aufgrund des fehlenden Fahrradhelms wurde nicht angenommen, da kein allgemeines Verkehrsbewusstsein zur Notwendigkeit des Tragens eines Helms besteht.

  • Die Gerichte – einschließlich des KG – betonten jedoch, dass sich die Bewertung zukünftig ändern könnte, wenn in der Bevölkerung zunehmend ein allgemeines Bewusstsein für die Schutzwirkung von Fahrradhelmen entsteht.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht setze ich Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche konsequent durch – selbst wenn Sie keinen Helm getragen haben. Ich vertrete Sie gegenüber Versicherungen und vor Gericht.

Achten Sie auf Pedelecs und E-Bikes – Helmpflicht und Haftungsrisiken im Detail erläutert

Im Gegensatz zu herkömmlichen Fahrrädern könnte die Rechtsprechung bei Pedelec- und E-Bike-Unfällen bereits heute zu einem abweichenden Ergebnis kommen – insbesondere in Bezug auf das Mitverschulden bei einem fehlenden Helm.

  • Der Grund dafür ist: 

    • Ein Großteil der Fahrer von Pedelecs und E-Bikes trägt freiwillig einen Fahrradhelm. 

    • In einem Gerichtsverfahren kann dies als Hinweis auf ein verändertes Verkehrsbewusstsein angesehen werden – was zur Folge hat, dass das Fehlen eines Kopfschutzes zu einer Reduzierung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld führen kann.

  • Für sogenannte S-Pedelecs und schnelle E-Bikes, die eine Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h erreichen, besteht bereits heute eine gesetzliche Helmpflicht, da diese als Krafträder klassifiziert werden.

  • Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern regionale Vorschriften, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg, wo für Schüler bei Radausflügen eine Helmpflicht besteht.

E-Bike-Unfall ohne Helm? Ich berate Sie kompetent zu Helmpflichten, Mitverschulden und Haftung bei E-Bike- oder Pedelec-Unfällen. Ich prüfe Ihre Ansprüche und vertrete Sie gegenüber Versicherern und vor Gericht.

Jetzt Anfrage stellen
Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Kanzlei Hotes.

Adresse

Königstraße 49
53332 Bornheim

Öffnungszeiten

Di. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen