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Abschleppen trotz kurzer Parkdauer: VG Düsseldorf zu Carsharing-Parkplätzen

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Abschleppen trotz kurzer Parkdauer: VG Düsseldorf zu Carsharing-Parkplätzen

Ein kurzer Halt auf einem Carsharing-Parkplatz kann kostspielig sein. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass selbst eine vorübergehende Blockade dieser Stellplätze ein Abschleppen rechtfertigt – selbst wenn der Fahrer längst weggefahren ist.

Der Sachverhalt: Elf Minuten unrechtmäßig geparkt

Eine Autofahrerin parkte ihr Fahrzeug für etwa elf Minuten auf einem Parkplatz, der durch entsprechende Verkehrsschilder ausschließlich für Carsharing-Fahrzeuge reserviert war. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes stellte den Verstoß fest und beauftragte ein Abschleppunternehmen. Bevor das Abschleppfahrzeug eintraf, entfernte die Fahrerin ihr Auto jedoch eigenständig.

Trotzdem erhielt sie kurze Zeit später einen Kostenbescheid für die Leerfahrt des Abschleppdienstes – und legte dagegen Klage ein. Sie begründete dies damit, dass die Maßnahme unverhältnismäßig gewesen sei, da sie den Parkplatz nur kurzfristig genutzt habe und zudem auch andere Stellplätze frei gewesen seien.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 14 K 491/23, Urteil vom 20.02.2024) entschied anders und wies die Klage ab.
Die Richter machten deutlich: Wer auf einem Carsharing-Stellplatz parkt, verstößt gegen eine Sondernutzung, die in ihrer Wirkung einem absoluten Halteverbot gleichkommt.

Daher ist die zuständige Behörde grundsätzlich befugt, ein Abschleppen anzuordnen – unabhängig davon, ob tatsächlich ein Carsharing-Fahrzeug währenddessen auf den Platz fahren wollte.

Die öffentliche Ordnung hat Priorität.

Meiner Auffassung nach liegt hinter der Regelung ein öffentliches Interesse an der Funktionsfähigkeit des Carsharing-Systems. Diese speziellen Stellflächen sind für die nachhaltige Mobilität von Bedeutung und müssen daher jederzeit verfügbar sein.

Ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug gefährdet diese Funktion – selbst wenn die Blockade nur wenige Minuten andauert. Ich betone: Nur durch eine konsequente Durchsetzung kann die Verlässlichkeit von Carsharing-Angeboten im öffentlichen Raum sichergestellt werden.

Die Leerfahrt des Abschleppdienstes wird in Rechnung gestellt.

Für die Klägerin ist es besonders frustrierend: Selbst wenn das Auto bereits weggefahren war, bevor das Abschleppfahrzeug eintraf, bleibt sie dennoch zur Zahlung verpflichtet.
Die Begründung des Gerichts lautet: Durch die Beauftragung eines Abschleppunternehmens entsteht ein Verwaltungsaufwand sowie ein konkreter Kostenanfall – unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich umgesetzt wurde.

Das Ordnungsamt hat daher rechtskonform gehandelt, als es der Fahrerin die Kosten der Leerfahrt in Rechnung stellte.

Die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens wurde bestätigt.

Die Richter betrachteten die Abschleppanordnung als angemessen. Selbst bei einer kurzen Parkdauer muss gewährleistet sein, dass Carsharing-Plätze jederzeit zugänglich sind.
Darüber hinaus könnte ein toleriertes Fehlverhalten eine negative Vorbildfunktion für andere Autofahrer darstellen – ein Argument, das das Gericht ausdrücklich betonte.

Das Abschleppen war somit nicht nur rechtmäßig, sondern auch erforderlich, um die Ordnung im ruhenden Verkehr zu sichern.

Unterschiede zu anderen Parkverboten

In seinem Urteil hat das VG Düsseldorf deutlich gemacht, dass Carsharing-Stellflächen eine besonders schützenswerte Funktion besitzen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Halteverboten geht es hierbei nicht lediglich um den Verkehrsfluss, sondern auch um die Förderung alternativer Mobilitätskonzepte.

Wer daher der Ansicht ist, dass ein kurzer Aufenthalt unproblematisch ist, liegt falsch: Schon wenige Minuten Parken können von Bedeutung und kostenpflichtig sein – selbst wenn keine tatsächliche Behinderung vorliegt.

Rechtsmittel sind weiterhin möglich.

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die Autofahrerin hat die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.

Dennoch wird das Urteil bereits jetzt als richtungsweisend angesehen: Es ist den Kommunen gestattet, entschlossen gegen Falschparker auf Carsharing-Plätzen vorzugehen, um deren Zweckbestimmung zu gewährleisten.

Haben Sie einen Kostenbescheid nach einem Abschleppvorgang erhalten oder möchten Sie gegen eine Maßnahme des Ordnungsamts vorgehen? Ich prüfe die Rechtmäßigkeit des Bescheids, bewerte Ihre Erfolgschancen und vertrete Sie gegenüber Behörden und Gerichten.
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