Kontakt
Ihre Kanzlei Hotes.
Adresse
Königstraße 49
53332 Bornheim
53332 Bornheim
Öffnungszeiten
Di. – Fr.:10:00-14:00 Uhr (Termine nur nach Absprache)
Eine Sachversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihren Gegenständen. Ob Hausrat, Technik, Möbel oder Wertsachen – wer eine Sachversicherung abschließt, erwartet Schutz im Ernstfall.
Doch was tun, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert? Die Kanzlei Hotes aus Bornheim erklärt, was Sie wissen müssen, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Sachversicherungen sind vielfältig und können je nach Vertrag unterschiedliche Risiken abdecken, z. B.:
Zu den häufigsten Arten von Sachversicherungen zählen:
Es gibt verschiedene Gründe, warum Versicherer nicht zahlen – nicht alle sind rechtens. Häufige Ablehnungsgründe sind:
Vertragsausschlüsse: Bestimmte Schadensarten sind nicht mitversichert.
Formfehler: Der Schaden wurde zu spät gemeldet oder unvollständig dokumentiert.
Falsche Angaben: Unvollständige oder fehlerhafte Formulare.
Verdacht auf Fahrlässigkeit: Versicherer behaupten, Sie hätten den Schaden selbst verschuldet.
Unklare Beweislage: Fehlende Rechnungen, Fotos oder Zeugen.
Die Kanzlei Hotes aus Bornheim unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage eine erneute Prüfung meiner Schadensmeldung vom [Datum]. Die Ablehnung vom [Datum] halte ich für unbegründet. Bitte teilen Sie mir mit, auf welche Vertragsklausel Sie Ihre Entscheidung stützen.
Mit freundlichen GrüßenEine Sachversicherung soll schützen – nicht enttäuschen. Wenn Ihr Versicherer die Zahlung verweigert, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen.
Die Kanzlei Hotes aus Bornheim steht Ihnen zur Seite: kompetent, erfahren und durchsetzungsstark.
Di. – Fr.:10:00-14:00 Uhr (Termine nur nach Absprache)