Kontakt
Ihre Kanzlei Hotes.
Adresse
Königstraße 49
53332 Bornheim
53332 Bornheim
Öffnungszeiten
Di. – Fr.:10:00-14:00 Uhr (Termine nur nach Absprache)
Eine neue Digitalkamera, sorgfältig versichert über eine Sach- oder Hausratversicherung – und dann passiert es:
Die Kamera fällt, wird gestohlen oder durch Wasser beschädigt. Der Schaden ist groß, die Enttäuschung noch größer, als die Versicherung die Zahlung verweigert. Viele Versicherte in Bornheim und Umgebung erleben genau das: Streit mit der Versicherung über die Regulierung eines Schadens.
Die Kanzlei Hotes aus Bornheim, spezialisiert auf Versicherungsrecht, erklärt, welche Rechte Sie haben, warum Versicherer häufig nicht zahlen – und wie Sie erfolgreich dagegen vorgehen können.
Eine Sachversicherung schützt Ihr Eigentum – also Gegenstände wie Möbel, Elektronik, Schmuck, Fahrräder oder eben Digitalkameras – vor bestimmten Risiken. Typische Sachversicherungen sind:
Je nach Police sind Schäden durch Diebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Bedienfehler abgedeckt. Entscheidend ist: Was genau im Vertrag steht.
Viele Versicherungsnehmer aus Bornheim und Umgebung berichten: Nach einem Kameraschaden lehnt der Versicherer die Zahlung ab. Typische Gründe sind:
Solche Ablehnungen sind nicht immer rechtmäßig. Viele Versicherungen prüfen sehr streng – oft zu streng.
1. Schaden dokumentieren
Machen Sie Fotos vom Schaden, notieren Sie Seriennummern und speichern Sie Kaufbelege. Je mehr Nachweise, desto besser.
2. Ablehnung prüfen lassen
Verlangen Sie eine schriftliche Begründung der Ablehnung. Versicherer müssen konkret erklären, warum sie nicht zahlen.
3. Widerspruch einlegen
Schreiben Sie einen sachlichen Widerspruch und fügen Sie fehlende Beweise hinzu. Ein Beispieltext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung vom [Datum] ein. Bitte prüfen Sie meinen Schadensfall erneut. Als Nachweise füge ich Kaufbelege, Fotos und die polizeiliche Anzeige bei.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
4. Anwalt einschalten
Wenn die Versicherung trotzdem nicht reagiert oder weiterhin ablehnt, ist der Gang zum Fachanwalt für Versicherungsrecht sinnvoll.
Die Kanzlei Hotes aus Bornheim prüft Ihren Vertrag, die Ablehnung und Ihre Erfolgschancen – oft reicht schon ein anwaltliches Schreiben, damit die Versicherung zahlt.
Ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht kennt die typischen Taktiken der Versicherungen – und weiß, wie man sie entkräftet.
Wenn Ihre Sachversicherung oder Hausratversicherung die Zahlung für eine beschädigte oder gestohlene Digitalkamera verweigert, lohnt es sich fast immer, die Entscheidung prüfen zu lassen.
Die Kanzlei Hotes aus Bornheim unterstützt Sie bei der Prüfung, beim Widerspruch und – falls nötig – vor Gericht.
Di. – Fr.:10:00-14:00 Uhr (Termine nur nach Absprache)