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Ihre Kanzlei Hotes. Immer für Sie da
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Vogelsanger Weg 6
50354 Hürth
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Di. – Fr.: 10:00 – 17:00 Uhr
Bußgeldbescheide - und welche Möglichkeiten zur Verteidigung bestehen
Als Kanzlei für Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht informiere ich Sie darüber, worauf es ankommt, um frei von Bußgeldern weiterfahren zu können.
Häufige Verstöße sind:
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Rotlicht überfahren
Unterschreitung des Sicherheitsabstands beziehungsweise dichtes Auffahren
Fahren unter Cannabis- und Drogenkonsum
Handyfahrten beziehungsweise Benutzung des Mobiltelefons
Nichteinhaltung von Lenkzeiten
Die Strafen sind durch die einzelnen Verordnungen in einem bestimmten Rahmen festgelegt. Bei Verstößen drohen Ihnen insbesondere:
Verwarngelder bis zu 55 EUR
Bußgelder bis zu 1.000 EUR (bei Verstößen anderer Gesetze zum Teil deutlich höher)
Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (Punkte in Flensburg)
Fahrverbote bis zu 3 Monate
Dies geht hervor aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit mehreren Rechtsverordnungen, die die Verkehrsordnungswidrigkeiten regeln. Hierzu gehören:
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Die Fahrzeug–Zulassungsverordnung (FZV)
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Hinzu kommen weitere Vorschriften aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), wie die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)m sowie das Fahrpersonalgesetz (FPersG) mit entsprechender Verordnung.
Wenn Ihnen ein Bußgeld oder sogar ein Fahrverbot oder andere Strafen drohen, ist es wichtig, dass Sie Folgendes beachten:
Anhörungsbogen oder Zeugenbefragungsbogen
Dient der Ermittlung des Fahrers, soweit dieser unklar (etwa unscharfes Blitzerfoto) ist und der Halter nicht haftet.
Sie müssen – und sollten – diesen nicht ausfüllen. Machen Sie keine Angaben zur Sache machen. Sie müssen sich selbst oder andere Verwandte und Verschwägerte nicht belasten.
Sie müssen lediglich die Angaben zur Person, also persönliche Daten wie Adresse und Namen, bestätigen.
Einspruch einlegen
Gegen Bußgelder und weitere Ordnungsmaßnahmen können Sie Einspruch einlegen.
Dieser muss schriftlich binnen 2 Wochen bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein. Bei Fristablauf ohne eigenes Verschulden (etwa bei Krankheit) können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen.
Diesen müssen Sie nicht begründen. Eine Begründung ist erst sinnvoll, wenn ein Anwalt durch Akteneinsicht die Aufzeichnungen und Beweismittel gewertet hat und dann anficht. Häufig können ungenaue Messdaten und Verfahrensfehler zur Einstellung führen.
Die Behörden prüfen den Bescheid erneut und stellen das Bußgeldverfahren beziehungsweise Ordnungswidrigkeitsverfahren ein (durch einen Abhilfebescheid) oder bestätigen dies.
Fahrverbot umgehen
Stellt das Fahrverbot eine besondere Härte dar, können Sie dies auch beim Einspruch darlegen.
Abzuwägen ist zwischen der Schwere des Verstoßes, etwaiger Historie von Ordnungsverstößen und Straftaten im Straßenverkehr und Auswirkungen des Fahrverbots auf Ihr Privat- und Berufsleben
Gewichtig sind Umstände, wenn Sie als Berufsfahrer oder Außendienstler, oder wegen eines kranken Verwandten auf Ihr Auto angewiesen sind.
Aussageverweigerungsrecht
Wichtig ist: Sie müssen sich nicht belasten. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben. Darüber hinaus sollten Sie sich nicht zur Sache äußern.
Schweigen wird Ihnen nicht nachteilig ausgelegt.
Ein vorschnelles Schuldanerkenntnis, ohne anwaltliche Rücksprache, wird im Verfahren gegen Sie verwendet.
Verjährungsfrist für Verfolgung und Vollstreckung der Ordnungswidrigkeit
Nach Fristablauf darf die Behörde oder das Gericht die Verkehrsordnungswidrigkeit nicht mehr ahnden beziehungsweise die festgelegte Strafe nicht mehr Verfolgen
Die Länge ist abhängig von der Schwere der Ordnungswidrigkeit beziehungsweise Höhe der festgelegten Strafe
Die Verfolgungsverjährungsfrist liegt zwischen 3 Monate bis 3 Jahren
Die Vollstreckungsverjährungsfrist zwischen 3 bis 5 Jahren
Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen, stehe ich an Ihrer Seite. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung verteidige und vertrete ich Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende des Bußgeldverfahrens.
Entscheidend ist, dass Sie die Aussage verweigern und nur Ihre Personalien angeben. Kontaktieren Sie mich umgehend, damit Sie die kurzen Rechtsmittelfristen nicht verpassen. Ich beantrage die vollständige Akteneinsicht und berate Sie zum weiteren Vorgehen. Wenn Sie mein Mandant sind, übernehme ich die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, den Ordnungsbehörden sowie dem Gericht.
Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren möchten, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Diesen können Sie innerhalb von 2 Wochen formlos einreichen.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt generell nach drei Monaten. Eine Ordnungswidrigkeit kann danach nicht mehr mit einem Bußgeld geahndet werden. Falls bereits ein Bußgeldbescheid ergangen ist, kann auch die Vollstreckbarkeit verjähren. Diese Verjährungsfrist beträgt je nach Höhe des Bußgeldes bis zu 3 Jahre.
Gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Es empfiehlt sich, dies zu tun, wenn die Erfolgsaussichten als hoch einzuschätzen sind. Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Geschwindigkeitsmessungen ungenau waren oder die Beweismittel zweifelhaft sind. Eine Begründung ist beim Einspruch nicht zwingend erforderlich.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten können Gesetze und § dazu führen, dass ein Fahrverbot für einen Zeitraum von 1-3 Monaten verhängt wird, während bei Verkehrsstraftaten sogar bis zu 6 Monate drohen. Der Führerscheinentzug kann dagegen eine dauerhafte Maßnahme sein, begleitet von einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren (in Ausnahmefällen auch lebenslang).
Die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung umfasst drei Abschnitte: einen Leistungstest, eine ärztliche Untersuchung und ein psychologisches Gespräch. Eine gründliche Vorbereitung auf die MPU ist unerlässlich.
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