Kostenlose Ersteinschätzung
Der erste Schritt ist für Sie kostenlos: Wir schätzen den Aufwand und die voraussichtlichen Kosten Ihres Falls. Schicken Sie uns hierzu einfach eine kurze Schilderung Ihres Falls und die dazugehörigen Unterlagen (siehe unter Kontakt). Anschließend erhalten Sie eine Übersicht.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
In Deutschland ist die Höhe der Anwaltsgebühren gesetzlich geregelt. Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Gegenstands- bzw. Streitwert der Angelegenheit. Eine Abweichung von dieser Gebührenordnung ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.
Stundenhonorar oder Pauschale
Die Berechnung der Honorare nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert kann allerdings auf beiden Seiten zu unbefriedigenden Ergebnissen führen. Deshalb bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit der Abrechnung auf Grundlage eines zuvor vereinbarten Stundenhonorars oder einer festen Pauschale an.
Pauschalhonorare kommen in der Regel in den Fällen in Betracht, in denen aus unserer Sicht der voraussichtliche Arbeits- und Zeitaufwand abschätzbar ist.
Prozesskosten
In den meisten Fällen probieren wir die Sache zunächst außergerichtlich zu erledigen. Dies gelingt leider nicht immer - dann wird ein gerichtliches Verfahren notwendig. Weitere Kosten entstehen selbstverständlich erst in Absprache mit Ihnen. Auch kalkulieren wir für Sie vor jedem Prozessbeginn das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung, um Ihnen böse Überraschungen zu ersparen.
Rechtsschutzversicherung
Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung? Wir bieten Ihnen den kostenlosen Service einer Deckungsanfrage an. Erteilt uns Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage, entstehen Ihnen bis zum Abschluss des Verfahrens nur noch eine etwaige Selbstbeteiligungsgebühr und Fahrtkosten bei einem Prozess, sofern Ihre Rechtsschutzversicherung nicht auch diese übernimmt.