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Flugverspätung

Bei Flugverspätung oder Flugausfall haben Sie nach der EU-Fluggastverordnung Ansprüche, wenn Sie entweder innerhalb der EU gestartet oder mit einer Fluglinie der EU geflogen sind.

Kanzlei Hotes Koeln News flugverspaetung01

Dann haben Sie bis:

  • 1.500 km und 3h Verspätung einen Anspruch in Höhe von 250,00 EUR pro Person
  • Zwischen 1.500 km und 3000 km und 3 h Verspätung 400 EUR pro Person
  • Ab 3000 km und 4 h Verspätung 600 EUR pro Person


Sollten Sie mit einer Nicht-EU-Airline außerhalb der EU geflogen sein, haben Sie einen Anspruch nach dem Montrealer Übereinkommen. Dann können Sie zwar keine Pauschalen geltend machen, wenn Sie jedoch einen konkreten Schaden beziffern können, dann können Sie diesen Schaden auch geltend machen.

Im Gegensatz zu den automatisierten Verfahren durch die Anbieter wie Flightright etc. bekommen Sie bei uns den vollen Anspruch, da wir die Anwaltskosten in den meisten Fällen der Airline auferlegen können. Selbst in den Fällen, wo dies nicht möglich ist, erhalten Sie durch unsere Hilfe mehr Geld!

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